Flex Desk Geschäftsbedingungen und Konditionen

Vertragsbedingungen

§ 1 Gegenstand des Vertrages + Zustandekommen des Vertrages

1.Der Vertrag kommt zu Stande zwischen der BUSY BEE GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner.

2.Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des gebuchten Coworking Space, ausschließlich für gewerbliche Bürotätigkeiten, durch die bei Buchung genannte Anzahl von Personen.

3.Der Vertrag kommt Zustande mit der Bestätigung der Buchung des Vertragspartners durch die BUSY BEE GmbH.

4.Die Parteien verpflichten sich bzgl. der Übergabe des Coworking Space ein Übergabeprotokoll zu erstellen.

5.Wird der Coworking Space nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt, so kann der Vertragspartner Schadensersatz nur fordern, wenn die BUSY BEE GmbH wegen der nicht rechtzeitigen Bezugsfertigkeit oder Räumung des Coworking Space Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 2 Laufzeit und Verlängerung

1.Der Vertrag läuft über die vereinbarte Laufzeit. 

2.Falls der Vertrag nicht zum jeweiligen Laufzeitende mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat.

3.Nummer 2. gilt nicht für den Day Pass und Meeting Room.

4.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 3 Zahlungsverpflichtungen + Zugangssperre

1.Für den gebuchten Coworking Space ist der Vertragspartner verpflichtet, das vereinbarte Nutzungsentgelt monatlich im Voraus zu bezahlen. Andernfalls bleibt der erste Zugang zu dem Gebäude verwehrt.

2.Nummer 1. gilt nicht für den Day Pass und Meeting Room. Diesbezüglich ist das vereinbarte Nutzungsentgelt im Voraus zu bezahlen.

3.Für aus und im Zusammenhang mit der Nutzung des gebuchten Coworking Space entstehenden Schäden und zur Absicherung nicht gezahlten Nutzungsentgeltes ist seitens des Vertragspartners vor Nutzungsbeginn die vereinbarte Sicherheit zu bezahlen. Diese wird mit Zustandekommen des Vertrages fällig.

4.Nummer 3. gilt nicht für den Day Pass und Meeting Room.

5.Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist BUSYBEE GmbH berechtigt, den Zugang zu verweigern.

§ 4 Nutzungsregelungen

1.Die Nutzung ist ausschließlich für gewerbliche Bürotätigkeiten gestattet.

2.Die Nutzung ist ausschließlich durch die gebuchte Anzahl von Personen gestattet.

3.Im Gebäude gilt absolutes Rauchverbot. Bei jedem Vergehen werden 250,00€ veranschlagt. Bei mehrfachem Vergehen hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung. 

4.Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Belange der BUSY BEE GmbH und der anderen Nutzer zu respektieren und zu einem harmonischen Miteinander beizutragen. Dies gilt auch für die Gesprächslautstärke, auch beim Telefonieren.

5.Der Vertragspartner darf bauliche Veränderungen an dem Coworking Space und Änderungen am Inventar oder an den technischen Einrichtungen und Versorgungsanlagen nur dann vornehmen, wenn der Vermieter dies zuvor erlaubt hat. Das Einbringen und Anschließen von Heizlüftern, Kaffeemaschinen, Klimaanlagen und anderen elektrischen Geräten, die nicht unmittelbar für eine gewerbliche Bürotätigkeit erforderlich sind, ist nicht gestattet.

6.Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

7.Das Übernachten ist nicht gestattet.

8.Das WLAN darf nur für in der Bundesrepublik Deutschland zulässige Zwecke und auch nicht für Pornografie genutzt werden.

9.Der Vertragspartner verpflichtet sich hinsichtlich der Nutzung der Drucker und der Telefonkabinen zu Fair-Use.

10.Die vorhandene Klimaanlage kann von 7.00 – 22.00 Uhr genutzt und die Temperatur auf 23 Grad heruntergekühlt werden.

11.Tee, Wasser, Drucker, WLAN stehen unentgeltlich zur Verfügung.

12.Der Vertragspartner verpflichtet sich Licht und Klimaanlage im Sinne der Ressourcenschonung und des Umweltschutzes auszuschalten, wenn das eigene Büro nicht genutzt wird.

13.Untervermietung ist nicht gestattet.

14.Das Einbauen eines eigenen Schließzylinders ist nicht gestattet. 

§ 5 Haftung + Versicherungen

1.Werden der Coworking Space, das Gebäude, dazugehörende Einrichtungen und Anlagen durch den Vertragspartner, zu ihm gehörende Personen oder Dritte, die sich mit Wissen, Duldung und auf Veranlassung des Vertragspartners am oder in dem Coworking Space aufhalten, beschädigt, ist der Vertragspartner ersatzpflichtig.

2.Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine übliche Haftpflichtversicherung mit einer üblichen Deckungssumme abzuschließen.

3.Die BUSY BEE GmbH haftet nicht für Schäden und Verlust, die dem Vertragspartner an den ihm gehörenden Gegenständen Daten und ähnlichem entstehen, gleichgültig welche Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind.

4.Bezüglich elektronischer Daten und technischer Anlagen wird dem Vertragspartner empfohlen, Vorkehrungen gegen Spannungsabfall und/oder -veränderung zu treffen und entsprechend Elektronikversicherungen (Kosten der Datenerneuerung etc.) abzuschließen.

5.Die Haftungsausschlüsse/-beschränkungen in diesem Vertrag gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BUSY BEE GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen oder typischen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalspflicht) durch BUSY BEE GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen, der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Körpers, Leben der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung durch BUSY BEE GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen, beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Coworking Space, bei einer zwingenden gesetzlichen Haftung der BUSY BEE GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Konkurrenzschutz

Konkurrenzschutz wird dem Vertragspartner nicht gewährt.

§ 7 Datenverarbeitung

Mit den personenbezogenen Daten des Mieters wird wie in den Datenschutzrichtlinien von Cobot beschrieben verfahren.

§ 8 Vertragsänderungen, gesetzliche Bestimmungen, Salvatorische Klausel

1.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

2.Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder zum Teil nichtig, ungültig, anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund nicht wirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Falls sich die vorgenannte Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff BGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ergibt, verpflichten sich die Vertragsparteien, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem mit der ursprünglichen Vereinbarung verfolgten Zweck möglichst nahekommt.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die BUSYBEE diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

Zurück